Rücktrittsrecht nach dem FAGG

Der/Die Klient:in bzw der/die Teilnehmer:in hat laut Fernabsatzgesetz und Konsumentenschutzgesetz das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Vertragsabschluss zu laufen.

Der/Die Klient:in bzw der/die Teilnehmer:in verzichtet auf sein/ihr Rücktrittsrecht nach dem FAGG § 11 & KSchG § 3. Daher kann die Dienstleistung nach Zahlungseingang zum veranstaltenten Termin in Anspruch genommen werden.

Der/Die Klient:in bzw der/die Teilnehmer:in möchte sein/ihr Rücktrittsrecht nach dem FAGG § 11 & KSchG § 3 waren. Daher kann die Leistung erst am 16. Kalendertag nach Vertragsunterzeichnung in Anspruch genommen werden. Sollte eine Veranstaltung in dieser Zeit stattfinden kann der/die Klient:in bzw der/die Teilnehmer:in erst beim darauffolgendem Termin teilnehmen.

Um das Rücktrittsrecht auszuüben, benötigt die Beraterin von der Klientin eine eindeutige schriftliche Erklärung mittels Post oder E-Mail über ihren Entschluss.

Die Rücktrittserklärung muss enthalten

Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse der Klientin und ihre Entscheidung.

Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Klientin die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet. Geschieht dies allerdings erst am 14. Tag der Frist per E-Mail, oder am 10 Tag der Frist per Post, ist die Klientin dazu verpflichtet, sofern ihr die Beraterin eine im Vertrag verankerte Dienstleistung anbietet, diese abzuweisen und sie auf ihren Beschluss vom Vertrag zurückzutreten zu informieren.